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   BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88   

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https://dejure.org/1989,3696
BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88 (https://dejure.org/1989,3696)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1989 - 5 RJ 49/88 (https://dejure.org/1989,3696)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 49/88 (https://dejure.org/1989,3696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO § 1246 Abs. 2 S. 2
    Verweisbarkeit von Facharbeitern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.07.1985 - 5b RJ 88/84

    Tarifliche Gleichstellung von Berufstätikeiten - Anerkannter Ausbildungsgang -

    Auszug aus BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88
    In ständiger Rechtsprechung hat das BSG die tarifliche Einstufung der "bisherigen Berufstätigkeit" eines Versicherten als zuverlässiges Indiz für die Qualität der ausgeübten versicherungspflichtigen Beschäftigung angesehen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1985 - damals noch als 5b Senat - in BSGE 58, 239, 240 f m.w.N.) .

    Entscheidend ist hier also, ob er den noch - was die Qualität der verrichteten Tätigkeit und ihre Bedeutung für den ihn beschäftigenden Betrieb angeht - als Facharbeiter anzusehen ist, ob er also die an einen tariflich erfaßten Facharbeiter zu stellenden Anforderungen auch ohne die dafür vorgesehenen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllt hat (so der Senat im Urteil vom 11. Juli 1985 a.a.O. 242).

  • BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 5/88

    Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem

    Auszug aus BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88
    Wenn beispielsweise ein LSG einen Kläger im vorgerückten Lebensalter, der als Facharbeiter entlohnt worden ist und behauptet, auch ohne die vorgesehene Ausbildung vollwertig als solcher gearbeitet zu haben, zum Nachweise der theoretischen Kenntnisse an einer schriftlichen Gesellenprüfung teilnehmen lassen will, dann wird dadurch die Rechtsprechung des BSG verkannt und von ihrem Bezug zur Realität getrennt (vgl. hierzu das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1989 in der Sache 5 RJ 5/88).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 1/86

    Revision

    Auszug aus BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88
    Dazu bedarf es einer zumindest kurzen Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung (so BSG in SozR 1500 § 164 Nr. 28 m.w.N.).
  • BSG, 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit - Übergehen von

    Auszug aus BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88
    Die diesbezüglichen Anforderungen dürfen also - wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 20. September 1988 (5/5b RJ 32/87) betont hat - nicht überspannt werden.
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Allerdings kann sich im Zuge zunehmender Konzentration und Spezialisierung ein Teilbereich eines anerkannten Ausbildungsberufes zu einem eigenständigen Berufsbild entwickelt haben, dem von den am Wirtschaftsleben beteiligten Kreisen eine Facharbeiterqualität beigemessen wird (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 169).
  • BSG, 18.03.1993 - 8 RKn 5/92

    Neubergleute - Lohngruppe - Einstufung - Berufsschutz - Hauer

    Diesen Teilbereichen entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten könnten auch die Facharbeiterqualität nach dem Mehrstufenschema begründen (Hinweis auf Bundessozialgericht vom 29. Juni 1989, SozR 2200 § 1246 Nr. 169).

    Er sei nicht mit ausgebildeten Arbeitnehmern gleichen Alters auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig (Hinweis auf BSG vom 29. Oktober 1985, BSGE 79, 72 = SozR 2200 § 1246 Nr. 131 sowie vom 29. Juni 1989, SozR 2200 § 1246 Nr. 169).

    Insoweit hat es der 5. Senat in seinem Urteil vom 29. Juni 1989 (SozR 2200 § 1246 Nr. 169, S 547) für denkbar gehalten, daß Prozesse zunehmender Konzentration und Spezialisierung - vorwiegend aus Rationalisierungsgründen - den Ausbildungsordnungen und Berufsgruppeneinteilungen in den Tarifverträgen vorauseilten und eine neue Entwicklung in Gang setzten: "Sollte es im Baubereich inzwischen weit verbreitet sein, spezielle Kolonnen von Einschalern einzusetzen, die ständig einen aus einem Facharbeiterberuf losgelösten Teilbereich selbständig verrichten, und sollten dabei vorwiegend Facharbeiter beschäftigt werden, so kann es sich bei diesen Tätigkeiten um Facharbeiten handeln.

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2011 - L 13 R 5334/09

    Rente wegen teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Betonwerker -

    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG insoweit der "bisherige Beruf", den der Versicherte ausgeübt hat (BSG, Urteil vom 24. März 1983 - 1 RA 15/82 - BSGE 55, 45-53 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 = juris; BSG, Urteil vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 49/88 - SozR 2200 § 1246 Nr. 169 = juris).

    Versicherte sind daher auch dann als Facharbeiter einzustufen, wenn sie ohne Absolvierung der vorgeschriebenen Ausbildung in einem nach dem Bundesbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf arbeiten und sich durch die praktische Berufsausübung die Kenntnisse angeeignet haben, die sie befähigen, sich unter gelernten Facharbeitern auf dem Arbeitsmarkt wettbewerbsfähig und damit vollwertig zu behaupten (BSG, Urteil vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 5/88 - BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168; BSG, Urteil vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 49/88 - SozR 2200 § 1246 Nr. 169 = juris).

    Auch wenn der Kläger selbständig Pläne lesen und komplexere Aufträge ausführen konnte, die sonst nur Facharbeiter ausführen, so macht ihn dies nicht mit einem dreijährig ausgebildeten Betonfertigteilbauer konkurrenz- bzw. wettbewerbsfähig (dazu vgl. z.B. BSG, Urteil vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 5/88 - BSGE 65, 169 = SozR 2200 § 1246 Nr. 168; BSG, Urteil vom 29. Juni 1989 - 5 RJ 49/88 - SozR 2200 § 1246 Nr. 169 = juris) und hinsichtlich des Berufsschutzes rentenrechtlich vergleichbar.

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